Vorsorge bei der Hebamme – das bedeutet: Begleitung von Anfang an!
Hebammen sind laut Mutterschaftsrichtlinien berechtigt die Vorsorgeuntersuchung bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft durchzuführen.
Wir bieten Ihnen fachliche Begleitung in der Phase der großen körperlichen und seelischen Veränderung, natürlich auch falls notwendig, in Absprache mit Ihrer Frauenärztin / Ihrem Frauenarzt.